Das EU-Parlament hat nun eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren beschlossen. Für Fahranfänger in der Probezeit, die einen weiteren Führerschein erwerben, soll es nach den Plänen des Parlamentes jedoch eine Änderung geben: Für sie würde es auch beim zweiten Führerschein bei der Restprobezeit der ersten Klasse bleiben. Kraftfahrz